Gerichtlicher Sachverständiger – Gerichtssachverständiger
Überlassen Sie Ihre Angelegenheit nicht einem selbsternannten Experten. Nur mit zertifizierten und vom Gericht bestellten Sachverständigen sind sie sicher!
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige müssen vor der Eintragung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sachkunde und Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts, über das Sachverständigenwesen und die Befundaufnahme. Weiters benötigt der Sachverständige 10 Jahre Praxis in den Bereichen.
Eingetragene Fachgebiete von Horst Kasper
Nachrichtentechnik, Übertragungstechnik – Netzwerktechnik: Verkabelungssysteme, Aufbautechnik
Informationstechnik – IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie
Informationstechnik – Mikroprozessoren in der Gerätetechnik, Embedded Systems
Informationstechnik – IT Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz
Informationstechnik – Internetsoftware, WEB Programmierung, Netzwerkanwendung
Informationstechnik – Kommunikationssysteme: LAN, WAN, MAN, Internet